Bischofswahlen

Da es in Deutschland 27 Diözesen gibt, muss etwa alle zwei Monate ein neuer Diözesanbischof bestimmt werden, im Jahr 2025 auch in Münster. Er wird in der Regel vom Domkapitel gewählt, allerdings nicht streng nach dem Kirchenrecht, sondern nach Regeln, die von den verschiedenen Konkordaten bestimmt werden.  Da die Konkordate ganz verschieden sind, ist es zu erklären, dass in Norddeutschland die Wahl eines Bischofs durch das Domkapitel anders geschieht als in Süddeutschland. Nach dem preußischen Konkordat schickt „Rom“ eine Liste von drei Kandidaten an das Domkapitel; daraus wählt das Domkapitel einen zukünftigen Bischof, meldet ihn nach Rom, und Rom benennt diesen Gewählten als neuen Bischof.

Das funktioniert allerdings nicht immer: In Köln wurde vor einigen Jahrzehnten vom Papst ein Bischof ernannt, der nicht vom Kapitel gewählt war. Der Papst hatte sich also über das Konkordat hinweggesetzt und Joachim Meißner zum neuen Kölner Erzbischof ernannt, obwohl dieser gar nicht vom Kapitel gewählt worden war.

Das bayrische Konkordat macht es umgekehrt: Das Domkapitel nennt drei Kandidaten und meldet sie nach Rom; dort wird einer von den dreien vom Papst ernannt. .Oft liegen zwischen Wahl (Domkapitel) und Ernennung (Rom) einige Monate.

Das ist anders in der Schweiz: Das Domkapitel wählt den neuen Bischof und gibt den Namen sofort an die Öffentlichkeit. Und dann erst wird der Name des Gewählten nach Rom gemeldet.

Eine andere, sogar biblisch begründete wäre folgende Lösung, die wir von der Bestimmung des 12. Apostels (anstelle von Judas) in der Apostelgeschichte kennen: Aus zwei Kandidaten entscheidet das Los; es wird ausgelost, wer von den Kandidaten das Amt bekommt. Da bietet die Bibel also eine ganz interessante, von keinem Konkordat bestimmte Lösung: Los-Entscheid!