Ein Hochseilakt.

Das Bild, das ein unbekannter Fotograf gemacht hat, ist eindeutig: Ein offenbar soeben erst verheiratetes Ehepaar balanciert über ein Hochseil; vermutlich sind es geübte Artisten, denn sonst würde wohl ein frisch vermähltes Paar eine solche Zirkusnummer nicht wagen. Die beiden gehen aufeinander zu; das Seil ist dünn, aber die Stangen, die sie wie alle Hochseilartisten in den Händen tragen, sorgen für den Gewichtsausgleich. Übrigens habe ich tatsächlich mal in Bocholt ein Paar getraut, bei dem die Braut aus der Familie einer Artisten-Familie stammte.

Aber viel wichtiger ist mir der Symbolgehalt des Bildes. Vermutlich gibt es in jeder Ehe Situationen, die einem Tanz auf dem Hochseil nahe kommen. Ich denke zunächst an das berühmte Wort von William Shakespeare: „Besser gut gehängt als schlecht verheiratet!“ Das klingt nach Zynismus, aber es ist doch nicht selten Realität. Und viele Paare, die jedenfalls meinen, schlecht verheiratet zu sein, ziehen die Konsequenz und beenden ihre Ehe durch Scheidung.

Die katholische Kirche sagt, dass es keine Scheidung einer gültig geschlossenen Ehe gibt, wohl aber die nachträgliche Erklärung, dass die Ehe von Anfang an ungültig war. Das gilt etwa für Fälle, bei denen vor der Ehe ausdrücklich vereinbart war, keine Kinder zu bekommen; das ist eine Einschränkung des Wesens der Ehe. Oder wenn Eheleute sagen: „Wir können ja immer wieder auseinandergehen!“ Dann ist die Unauflöslichkeit der Ehe aufgehoben, die Ehe war und ist ungültig. Das kirchliche Ehegericht annulliert solche Ehen.

Aber ist eine solche Ehe wirklich keine Ehe? ES war peinlich, wie spektakulär Frau Feldbusch im Wiener Stefansdom kirchlich getraut wurde, und dabei war sie doch wirklich schon sehr intensiv verheiratet; da wird die Sache doch sehr merkwürdig. Denn da gehet das buchstabengetreue kirchliche Eherecht nicht konform mit der Lebenswirklichkeit. Wer rechtlich miteinander verbunden ist, auch wenn der kirchliche Segen fehlt, befindet sich in einer Partnerschaft, die mehr ist als nichts.

Übrigens gibt es hier auch einen tiefen Riss im unterschiedlichen Verständnis der Konfessionen. In der evangelischen Kirche wird eine Ehe relativ unkompliziert geschieden. Da für evangelische Christen die standesamtliche Trauung schon eine gültige, verbindliche Eheschließung ist, sagt die katholische Kirche, dass eine gültige, unauflösliche Ehe erst zustande kommt, wenn die Ehe durch das sakramentale Ja-Wort in der Kirche begonnen wird. Die katholische Kirche kennt in ihrem Recht allerdings auch Ausnahmen: Wenn eine gültig geschlossene Ehe nie zu einer sexuellen Vereinigung geführt hat, kann die Ehe,. Obwohl gültig, getrennt werden; die Partner können wieder heiraten. Auch bei Ehen zwischen einem Katholiken und einem Ungetauften ist eine Scheidung möglich, wenn der Heide dem Christen die Ausübung seines/ihres Glaubens unmöglich macht. Insofern stimmt es nicht ganz, wenn manche sagen, es gebe in der katholischen Kirche in keinem Fall die Scheidung einer gültigen Ehe.

Wenn ich Papst wäre, würde ich das Eheverständnis der orthodoxen Kirche, also der dritten großen christlichen Konfession, übernehmen. Die Orthodoxie hat ein sehr hohes Eheideal, aber sie verschließt die Augen nicht vor der Tatsache, dass eine Ehe, die in bester Absicht geschlossen wurde, scheitern kann, aus welchen Gründen auch immer. Dann ist die Ehe „tot“, und es ist möglich, dass die Partner eine neue Ehe eingehen, die kirchlich anerkannt wird, aber kein Sakrament ist, weil man auch in der Orthodoxie das Ehesakrament als einmalig und einzigartig versteht. Es gibt dann eine kirchlich gültige „Notehe“, in der der Trauer über die gescheiterte Ehe Raum gegeben wird; das wäre für Frau Feldbusch wohl auch nicht ganz abwegig gewesen. Solche Zweitehen – und Drittehen! –haben eine schlichte Form, sind unspektakulär, aber gültig. Leider habe ich nicht die Chance, Papst zu werden, und so müssen wir wohl mit dem derzeitigen Eherecht leben, dabei aber nach Formen suchen, auch Geschiedenen und Wiederverheirateten Raum in der Kirche zu geben und sie vor Diskriminierung zu bewahren. Da gibt es in vielen Gemeinden Formen, die zwar von der Hierarchie nicht gern gesehen sind, aber doch nicht selten praktiziert werden.

Schließlich: Es ist mir seit eh und je unverständlich, warum eine Ehe, die auf der Liebe aufgebaut ist – und Liebe ist schließlich „stärker als der Tod“! – durch den Tod geschieden wird. Auch die Taufe bleibt doch über den Tod hinaus gültig, warum nicht auch die liebevolle Ehe? Ich kenne Witwen und Witwer, die über den Tod ihres Partners/ ihrer Partnerin hinaus in tiefer Liebe verbunden sind. Wieso dann eigentlich die Formel: Ich will dich lieben, bis der Tod uns scheidet! Scheidung durch Tod? Das verstehe, wer es verstehen kann.

Ulrich Zurkuhlen (Mai 2006)